Unter Nutzung handels- und steuerrechtlicher Gestaltungsräume werden für Sie erstellt
– Jahresabschlüsse bestehend aus der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht,
– Bilanzen und
– Einnahmen-Überschussrechnungen.
Auf Wunsch wird der Jahresabschluss beim elektronischen Bundesanzeiger hinterlegt bzw. veröffentlicht, wenn die Gesellschaften hierzu verpflichtet sind.