Ihre steuerlichen Interessen vor den Finanzämtern und den Finanzgerichten werden durch die Steuerberatungskanzlei Jana Förster vertreten.
Dazu gehören unter anderem:
– Antrag auf Fristverlängerung
– Antrag auf Dauerfristverlängerung
– Prüfung von Steuerbescheiden
– Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung
– Anfechtung der Steuerbescheide durch Einlegung eines Einspruches
– Antrag auf Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG
– Antrag auf Anpassung / Herabsetzung der Steuervorauszahlungen
(Einkommensteuervorauszahlung, Gewerbesteuervorauszahlung, Körperschaftsteuervorauszahlung)
– Vorsteuervergütungsantrag für ausländische Rechnungen
– Steuerliche Anmeldung beim Finanzamt
– Vorbereitung und Begleitung von Betriebsprüfungen seitens des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger